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   OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08   

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OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08 (https://dejure.org/2008,12469)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.11.2008 - 2 MB 21/08 (https://dejure.org/2008,12469)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 (https://dejure.org/2008,12469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung einer verschlissenen Fahrbahn als Unterbau für eine neue mehrschichtige Fahrbahn als Erneuerung einer Straße; Kriterien zur Feststellung des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Aufwand für die Erneuerung einer Straße; Zulässigkeit einer Heranziehung von ...

  • Judicialis

    KAG SH § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG SH § 8
    Aufwandsverteilung; Erneuerung; Gemeindeanteil; Instandsetzung; Straßenausbaubeitrag; Straßenkategorie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 451 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 54/07

    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Fahrradstraße; Innerortsstraße;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Dabei kann sie sich aus Gründen der Praktikabilität auf relativ grobe Unterscheidungen beschränken (Senatsurteil vom 23.7.2008 - 2 LB 54/07 - mwN).

    Gegen diese typisierenden Regelungen bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. Senatsurteil vom 23.7.2008, aaO).

    Die von der Satzung verwendeten Begriffe sind regelmäßig nicht straßenrechtlich, sondern beitragsrechtlich zu verstehen, so dass maßgeblich auf die Funktion der Straße abzustellen ist (Senatsurteil vom 23.7.2008, aaO).

    Die Zuordnung zu einer in der Ortssatzung der Gemeinde vorgesehenen Straßenkategorie hat sich an ihren wesentlichen, für die Straße insgesamt bedeutsamen und sie überwiegend charaktisierenden Merkmalen auszurichten, wobei von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen ist, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Belastung ihre Ausprägung gefunden hat (Senatsurteil vom 23.7.2008, aaO).

  • VGH Bayern, 09.06.2004 - 6 CS 03.434

    Straßenausbaubeitragsrecht, Straßenkategorie, Anliegerstraße, Verteilungsmaßstab,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Dies gilt schon deswegen, weil sich der Verkehr häufig eine Bahn sucht, die auch von zufälligen, nicht mit der Zweckbestimmung und dem Straßenbau zusammenhängenden Gründen abhängig ist (BayVGH, Beschluss vom 9.6.2004 - 6 CS 03.434 -, BayVBl. 2005, 762).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Der Vorteil der Erneuerung besteht darin, dass eine abgängige Teileinrichtung durch eine neue ersetzt wird (Senatsurteil vom 24.2.1999 - 2 L 146/96 -, NordÖR 1999, 311 = SchlHA 1999, 190).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99

    Ausbaubeitrag; Sondersatzung; Kostenfestsetzung; Eilverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass die Einstufung als Anliegerstraße mit einem 75%igen Anliegeranteil nur gerechtfertigt sein könne, wenn der Anliegerverkehr etwa 75 % der gesamten Verkehrsbewegungen auf der Straße ausmache (so jedoch Nds. OVG, Beschluss vom 11.6.1999 - 9 M 2210/99 -, NdsVBl. 2000, 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01

    Einzelfallprüfung bei togoischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Darauf hat bereits das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats hingewiesen (vgl. Senatsbeschl. vom 3.7.2002 - 2 L 164/01 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Bei der Erneuerung wird die Straße bzw. eine Teileinrichtung - wie bei der erstmaligen Herstellung - in einen Zustand versetzt, der auf längere Zeit den voraussichtlichen Anforderungen des Verkehrs genügt, d. h. die Nutzungsdauer der Einrichtung wird verlängert (Senatsbeschluss vom 20.8.2003 - 2 MB 80/03 -, Die Gemeinde 2003, 270; Senatsurteil vom 13.5.2004 - 2 LB 78/03 -).
  • VGH Bayern, 07.04.1998 - 6 B 93.3391
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Um Erneuerung geht es hingegen bei der vollständig neuen Erstellung der Anlage oder der grundlegenden Sanierung der abgängigen Teileinrichtung (vgl. BayVGH, Urteil vom 7.4.1998 - 6 B 93.3391 -, BayVBl. 1999, 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2018 - 2 MB 1/18

    Erhebung von Ausbaubeiträgen für vor Inkrafttreten der Beitragssatzung begonnene

    Die Einstufung einer bestimmten Straße zu einem Straßentyp auf der Grundlage der Satzung unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (OVG Schleswig, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 LB 54/07 - juris, Rn 31 und Beschluss vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 - juris, Rn. 6).

    Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die (tatsächliche) Verkehrsbelastung ihre Ausprägung gefunden hat (stRspr. des Senats, vgl. Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 LB 54/07 - juris, Rn. 33; Beschluss vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 - juris, Rn. 7, so auch Urteil des 4. Senats vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 - juris, Rn. 59).

    Dies gilt schon deshalb, weil sich der Verkehr häufig eine Bahn sucht, die auch von zufälligen, nicht mit der Zweckbestimmung und dem Straßenbau zusammenhängenden Gründen abhängig ist (vgl. hierzu Habermann, in: Habermann/ Arndt, KAG, Rn. 334 m.w.N.; Thiem/ Böttcher, KAG, § 8 Rn. 496 m.w.N; OVG Schleswig, Beschluss vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 - juris, Rn. 7 f. m.w.N.).

    Auch wenn eine Straße von zahlreichen Verkehrsteilnehmern als Abkürzungs- und Verbindungsweg genutzt werden sollte, ist anhand der weiteren Einzelfallumstände zu bewerten, ob dies die Einstufung als Haupterschließungsstraße rechtfertigt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 MB 21/08 - juris, Rn. 8).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

    Im Beitragsrecht sind vielmehr Zweck, Straßentyp und Funktionsfähigkeit der Fahrbahn - hier als reine Anliegerstraße - maßgeblich zu berücksichtigen (stRspr., vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris Rn. 10 ff.; vom 23. Juli 2008 - 2 LB 54/07 -, juris Rn. 33; vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, juris Rn. 59; Beschlüsse vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 -, juris Rn. 6 f. und vom 28. Mai 2018 - 2 MB 1/18 -, juris Rn. 13; sowie Habermann, in: Praxis der Kommunalverwaltung, KAG-Kommentar, § 8 Rn. 331 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, dass der Beitragstatbestand der nochmaligen Herstellung in Form der Erneuerung (vgl. zum Beitragstatbestand der Erneuerung: Thiem/Böttcher, KAG, Erl. § 8, 25. Lfg., Rn. 343 m. w. N.; Beschluss des Senats vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 -, juris, Ls 1 und Rn. 4; OVG Schleswig, Urteil vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, juris, Ls 3 und Rn. 47 m. w. N.) für den Gehweg erfüllt ist.
  • VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07

    Ausbaubeiträge

    Solange Ausgestaltung und verkehrsmäßige Planung der Ausbaustraße im Gesamtverkehrsnetz die Funktion einer Innerortsstraße gerade nicht beimessen und die in der Straße verkehrenden Fahrzeuge auch tatsächlich im Baugebiet / Ortsteil bleiben, ohne einen Durchgangsverkehr im o.g. Sinne darzustellen, kommt es letztlich noch nicht einmal darauf an, dass der Fremdverkehr gegenüber dem Anliegerverkehr möglicherweise sogar überwiegt, weil dies allein eine Gleichstellung mit einer Innerortsstraße nicht rechtfertigen würde (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 -).
  • VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07

    Beitragsfähigkeit der Ersetzung einer Fahrbahnoberfläche durch ein neues

    Solange Ausgestaltung und verkehrsmäßige Planung der AusbauStraße im Gesamtverkehrsnetz die Funktion einer Innerortsstraße gerade nicht beimessen und die in der Straße verkehrenden Fahrzeuge auch tatsächlich im Baugebiet / Ortsteil bleiben, ohne einen Durchgangsverkehr im o.g. Sinne darzustellen, kommt es letztlich noch nicht einmal darauf an, dass der Fremdverkehr gegenüber dem Anliegerverkehr möglicherweise sogar überwiegt, weil dies allein eine Gleichstellung mit einer Innerortsstraße nicht rechtfertigen würde (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 - ).
  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 127/15

    Ausbaubeiträge

    Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Verkehrsbelastung ihre Ausprägung gefunden hat (vgl. OVG Schleswig, U. v. 23.07.2008 - 2 LB 54/07 - B. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 - B. v. 10.08.2012 - 4 LB 3/12 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10

    Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes

    Solange Ausgestaltung und verkehrsmäßige Planung der Ausbaustraße im Gesamtverkehrsnetz die Funktion einer Innerortsstraße gerade nicht beimessen und die in der Straße verkehrenden Fahrzeuge auch tatsächlich im Baugebiet / Ortsteil bleiben, ohne einen innerörtlichen Durchgangsverkehr im o.g. Sinne darzustellen, käme es letztlich noch nicht einmal darauf an, dass der Fremdverkehr gegenüber dem Anliegerverkehr möglicherweise sogar überwiegt, weil dies allein eine Gleichstellung mit einer Innerortsstraße nicht rechtfertigen würde (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 - Beschl. der Kammer v. 11.05.2011 - 9 B 102/10 -).
  • VG Schleswig, 04.11.2020 - 9 A 129/18

    Ausbaubeiträge

    Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die (tatsächliche) Verkehrsbelastung ihre Ausprägung gefunden hat (stRSpr. des OVG Schleswig, vgl. Beschluss vom 28. Mai 2018 - 2 MB 1/18 -, Rn. 13 - 15, juris, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 LB 54/07 - juris, Rn. 33; Beschluss vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 - juris, Rn. 7).
  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 100/15

    Ausbaubeiträge

    Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Verkehrsbelastung ihre Ausprägung gefunden hat (vgl. OVG Schleswig, U. v. 23.07.2008 - 2 LB 54/07 - B. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 - B. v. 10.08.2012 - 4 LB 3/12 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 144/15

    Unbefahrbare Wohnwege im Ausbaubeitragsrecht; Zusicherung eines bestimmten

    Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Verkehrsbelastung ihre Ausprägung gefunden hat (vgl. OVG Schleswig, U. v. 23.07.2008 - 2 LB 54/07 - B. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 - B. v. 10.08.2012 - 4 LB 3/12 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 29.02.2016 - 9 A 289/14

    Straßenausbaubeitrag - Festsetzungsverjährung und Ablaufhemmung

  • VG Schleswig, 28.03.2013 - 9 A 294/11

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag; wirtschaftliche Vorteile, die aus der

  • VG Schleswig, 28.03.2013 - 9 A 293/11

    Ausbaubeiträge

  • VG Würzburg, 07.10.2009 - W 2 K 09.377

    Straßenausbaubeitrag; Haupterschließungsstraße; Abgrenzung; natürliche

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 4 M 430/08   

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https://dejure.org/2009,11426
OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 4 M 430/08 (https://dejure.org/2009,11426)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.01.2009 - 4 M 430/08 (https://dejure.org/2009,11426)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - 4 M 430/08 (https://dejure.org/2009,11426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 6 Abs. 1 S. 1; ; LSA-KAG § 6 Abs. 5 S. 1; ; LSA-KAG § 6 Abs. 6 S. 2

  • rechtsportal.de

    Zur Erhebung eines Herstellungsbeitrages für die Schmutzwasserbeseitigung: Abrundung; Abwasserbeitrag; Anschlussnahme; Aufrund; Einrichtung; Einrichtungsbestimmung; Festsetzungsverjährung; Gesamtunwirksamkeit; Geschosszahl; Herstellungsbeitrag; Kirche; Kirchengebäude; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages für die Schmutzwasserbeseitigung; Zulässigkeit der Bestimmung der Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 1 Kommunalabgabengesetz Sachsen Anhalt (KAG LSA) in einer Beitragssatzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 451 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2004 - 1 L 252/03
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 4 M 430/08
    Es ist dem Satzungsgeber unbenommen, die Bestimmung der Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in der Beitragssatzung selbst vorzunehmen und dabei eine vorherige Bestimmung in der Anschlusssatzung bzw. der technischen Satzung der Sache nach abzuändern (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26. Juni 2003 - 1 L 252/03 -).

    Es ist dem Satzungsgeber aber unbenommen, die Bestimmung der Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in der Beitragssatzung selbst vorzunehmen und dabei eine vorherige Bestimmung in der Anschlusssatzung bzw. der technischen Satzung der Sache nach abzuändern (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26. Juni 2003 - 1 L 252/03 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 229/06

    Zum Willen des Planungsträgers bei der Feststellung einer dauerhaften

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 4 M 430/08
    Diese Auffassung, die schon in eklatantem Gegensatz zum erstinstanzlichen Vorbringen des Antragstellers steht, wird dadurch widerlegt, dass es sich bei diesen Kläranlagen unstreitig nach dem Generalentwässerungsplan des Antragsgegners um Provisorien gehandelt hat (vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 520; vgl. dazu auch OVG LSA, Beschl. v. 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 4 L 320/06

    Zur Grundgebührenbemessung im Abwassergebührenrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 4 M 430/08
    Die Ungültigkeit eines Teiles einer kommunalen Satzungsbestimmung führt dann nicht zu ihrer Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30. November 2006 - 4 L 320/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2004 - 1 L 27/03

    Geschosszahl, Nutzungsfaktor, Vorteilsbemessung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 4 M 430/08
    Allerdings dürfte diese Regelung schon mit dem Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - 4 L 210/05 -) nicht zu vereinbaren sein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. November 2004 - 1 L 27/03 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 740b, 1025a).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2005 - 1 L 21/03
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 4 M 430/08
    Die Tiefenbegrenzungsregelungen in § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. ba und bb ABS 2001, die auf die jeweilige Straßengrenze bzw. die der Straße zugewandten Grundstücksseite abstellen, sind nicht zu beanstanden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25. Mai 2005 - 1 L 21/03 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht § 8 Rdnr. 1030a).
  • VG Cottbus, 18.11.2014 - 6 K 1220/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Vorliegend verfehlt die Regelung vielmehr den Regelfall (eine generelle Aufrundungsregelung ebenfalls als unzulässig bzw. bedenklich ansehend: Becker in Becker u.a., KAG, § 8 Rdn. 295; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. August 2003 -9 LA 36/03-, zitiert nach Juris; VG Mainz, Urteil vom 27. Oktober 2010 -3 K 1334/09.MZ-, zitiert nach Juris; eine "kaufmännische" Aufrundungsregel für wirksam erachtend: OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Januar 2009 -4 M 430/08-, juris; ferner zu einer solchen Satzungsregelung des Amtes Döbern-Land: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2008 -9 A 3.08-, zitiert nach Juris, wenn auch ohne Problematisierung in der Entscheidung).

    Denkbar erscheinen auch Regelungen, die kaufmännischen Rundungsregeln folgen (vgl. zu einer solchen Satzungsregelung des Amtes Döbern-Land: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2008 -9 A 3.08-, zitiert nach Juris, wenn auch ohne Problematisierung in der Entscheidung; ferner OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Januar 2009, a.a.O.) oder eine Aufrundung bei Überschreiten eines bestimmten Schwellenwertes (z.B. über 0, 75) vorsehen.

  • VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Vorliegend verfehlt die Regelung vielmehr den Regelfall (eine generelle Aufrundungsregelung ebenfalls als unzulässig bzw. bedenklich ansehend: Becker in Becker u.a., KAG, § 8 Rdn. 295; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. August 2003 -9 LA 36/03-, zitiert nach Juris; VG Mainz, Urteil vom 27. Oktober 2010 -3 K 1334/09.MZ-, zitiert nach Juris; eine "kaufmännische" Aufrundungsregel für wirksam erachtend: OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Januar 2009 -4 M 430/08-, juris; ferner zu einer solchen Satzungsregelung des Amtes Döbern-Land: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2008 -9 A 3.08-, zitiert nach Juris, wenn auch ohne Problematisierung in der Entscheidung).

    Denkbar erscheinen auch Regelungen, die kaufmännischen Rundungsregeln folgen (vgl. zu einer solchen Satzungsregelung des Amtes Döbern-Land: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2008 -9 A 3.08-, zitiert nach Juris, wenn auch ohne Problematisierung in der Entscheidung; ferner OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Januar 2009, a.a.O.) oder eine Aufrundung bei Überschreiten eines bestimmten Schwellenwertes (z.B. über 0, 75) vorsehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2013 - 9 B 64.11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag; Grundstücksanschlusskosten; Tiefenbegrenzung im

    Insoweit ist diese - gebräuchliche - Maßstabsbestimmung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Januar 2009 - 4 M 430/08 -, Juris Rn. 14; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Loseblatt-Kommentar, Stand: März 2013, § 8 Rn. 1039a) vom weiten Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers, der ihm bei der Regelung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zusteht, gedeckt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22

    Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche

    Die Regelung wird auch nicht durch Praktikabilitätsgesichtspunkte gerechtfertigt, da mit ihr gegenüber einer nach Vorteilsgesichtspunkten zulässigen "kaufmännischen" Rundungsregelung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 4 L 34/11 -, juris, Rdnr. 16, Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 385/08 -, juris, Rdnr. 35 und Beschluss vom 16. Januar 2009 - 4 M 430/08 -, juris, Rdnr. 14) oder einer ebenfalls zulässigen Abrundungsregelung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 M 238/16 - VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1914; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, juris, Rdnr. 75) keine Verwaltungsvereinfachung verbunden ist.
  • VG Cottbus, 24.10.2016 - 6 K 922/14

    Kommunalrecht: Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Eine solche kaufmännische Rundung ist mit dem Vorteilsprinzip und dem Gleichheitsgebot ebenso vereinbar (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen kaufmännischen Rundungsregelung bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 9 S 44.14 - juris Rn. 17; Urteil vom 23. Juli 2013 - 9 B 64.11 -, juris Rn. 51 ff. m.w.N; Urteil der Kammer vom 18. November 2014 - 6 K 1220/12 -, juris Rn. 62; ferner OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.01.2009 - 4 M 430/08 -, juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht § 8 Rn. 1039a; vgl. dem gegenüber zur Unwirksamkeit einer generellen Aufrundung Urteil der Kammer vom 3. März 2011, a.a.O., S. 22 ff. des E.A.) wie der Teiler von 2, 8 für die Baumassenzahl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08

    Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere

    (4) Dass im Rahmen der Ermittlung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse gem. § 7b Abs. 3 Nr. 1 Satz 4 SBS 2008 bzw. gem. § 7b Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 7a Abs. 3 Satz 2 SBS 2008 Bruchzahlen, die sich nach der Division des festgelegten Höchstmaßes der baulichen Anlage bzw. der Baumassenzahl durch den Wert 3, 5 bzw. 2,5 ergeben, bis 0, 50 abgerundet und ab 0, 51 aufgerundet werden, trägt einerseits dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Rechnung und wahrt andererseits noch das Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. Januar 2009 - 4 M 430/08 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1039a; noch weitergehend Rdnr. 456a; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7. März 1980 - 4 C 40/78 -, zit. nach JURIS zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - 4 L 34/11

    Zur Bildung von Abrechnungseinheiten im wiederkehrenden

    Insoweit hat der Senat bisher lediglich eine Auf- und Abrundungsmöglichkeit für Bruchzahlen anerkannt, die sich nach der Division des festgelegten Höchstmaßes der baulichen Anlage bzw. der Baumassenzahl durch den Wert 3, 5 bzw. 2,5 ergeben, weil diese "kaufmännische" Rundung einerseits dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Rechnung trägt und andererseits noch das Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA wahrt (OVG LSA, Urt. v. 10.03.2011 - 4 L 388/08 009 - Beschl. v. 16.01.2009 - 4 M 430/08 -, beide zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1039a; noch weitergehend Rdnr. 456a; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 07.03.1980 - BVerwG 4 C 40/78 -, zit. nach JURIS zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 4 L 98/10

    Zur Anwendung einer Tiefenbegrenzungsregelung auf Hinterliegergrundstücke

    Soweit sich aus einem in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss des Senats vom 16. Januar 2009 (- 4 M 430/08 -, zit. nach JURIS) etwas anderes ergeben sollte, wird daran nicht mehr festgehalten.
  • VG Cottbus, 03.03.2011 - 6 K 351/09

    Beitragsmaßstab bei der Heranziehung zum Schmutzwasserbeitrag

    Insoweit konnte der Satzungsgeber gerade nicht typisierend davon ausgehen, dass der Regelfall ein Grundstück ist, bei dem bereits bei geringster Überschreitung der Höhe von 2, 30 m eine verstärkte Ausnutzbarkeit durch ein weiteres Vollgeschoss eintritt (eine Aufrundungsregelung ebenfalls als unzulässig bzw. bedenklich ansehend: Becker in Becker u.a., KAG, § 8 Rdn. 295; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. August 2003 -9 LA 36/03-, zitiert nach Juris; VG Mainz, Urteil vom 27. Oktober 2010 -3 K 1334/09.MZ-, zitiert nach Juris; eine "kaufmännische" Aufrundungsregel für wirksam erachtend: OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Januar 2009 -4 M 430/08-, juris).
  • VG Cottbus, 21.04.2011 - 6 K 135/10

    Heranziehung zu einem Kanalanschlussbeitrag

    Eine solche kaufmännische Rundung mag im vorliegenden Fall noch mit dem Vorteilsprinzip und dem Gleichheitsgebot vereinbar sein (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.01.2009 -4 M 430/08-, zitiert nach juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht § 8 Rdnr. 1039a; vgl. dem gegenüber zur Unwirksamkeit einer generellen Aufrundung Urteil der Kammer vom 3. März 2011, a.a.O., S. 22 ff. des E.A.).
  • VG Frankfurt/Oder, 15.04.2015 - 5 K 1213/11

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09

    Vorausleistung auf Anschlussbeitrag; Eigentümerwechsel im Widerspruchsverfahren;

  • VG Düsseldorf, 02.07.2009 - 24 K 968/09

    Festsetzung eines monatlichen Elternbeitrages für Kindertagespflege;

  • VG Magdeburg, 15.12.2011 - 9 A 272/10

    Satzung; Anschlussbeiträge; Nacherhebung; Bestimmtheitsanforderungen

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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11143
OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08 (https://dejure.org/2008,11143)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.11.2008 - 2 LA 27/08 (https://dejure.org/2008,11143)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. November 2008 - 2 LA 27/08 (https://dejure.org/2008,11143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Bestimmung des Begriffes des Vollgeschosses anhand des Rückgriffs auf Begriffe des Baurechts; Kriterien für die Beurteilung der Aufwandsverteilung im Falle unbeplanter Gebiete; Beurteilungsspielraum eines Einrichtungsträgers hinsichtlich der Beschaffung ...

  • Judicialis

    KAG SH § 8

  • rechtsportal.de

    KAG SH § 8
    Aufwand; Einrichtung; Gemeindeanteil; Maßstab; Straßenausbaubeitrag; Vollgeschoss; Vorteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 451 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95

    Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08
    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung einer Einrichtung ist nach der Rechtsprechung des Senates von dieser natürlichen Betrachtungsweise auszugehen und ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke, seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen wie Kreuzungen oder Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (vgl. Senatsurt. v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, S. 98 ff. = DVBl. 1998, S. 719 ff. = NordÖR 1998, S. 88 ff.= SchlHA 1998, S. 141 f.).

    So gilt für die Heranziehung des Grundstücks dem Grunde nach, dass nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 KAG im Straßenausbaubeitragsrecht die relevante Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße schon dann besteht, wenn das Grundstück in einer räumlich engen Beziehung zur Verkehrseinrichtung steht (Senatsurt. v. 28.10.1997, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08
    Werden z.B. Aufträge unter Verstoß gegen das Vergaberecht erteilt, sind darauf zurückzuführende Mehrkosten unnötiger und somit auch nicht notwendiger Aufwand.(Vgl. Senatsurteil v. 30.04.2003 - 2 LB 105/02, NordöR 2003, 422).

    Werden z.B. Aufträge unter Verstoß gegen das Vergaberecht erteilt, sind darauf zurückzuführende Mehrkosten unnötiger und somit auch nicht notwendiger Aufwand (vgl. Senatsurteil v. 30.04.2003 - 2 LB 105/02, NordÖR 2003, 422 und Habermann, a.a.O., § 8 KAG Rn. 303a).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 38/04

    Abschnittsbildung beim Straßenausbau; Anforderungen an die Festlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08
    Zwar ist es zutreffend, dass allein ein Abknicken oder ein Bogen im Verlauf einer Straße noch nicht zur Folge hat, dass der einheitliche Straßenzug sich rechtlich in mehrere Einrichtungen i.S.d. § 8 Abs. 1 KAG gliedert (vgl. Senatsurt. v. 17.08.2005 - 2 LB 38/04 -, NordÖR 2006, S. 84 = SchlHA 2006, S. 171 = Die Gemeinde 2007, S. 237).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten in der Rechtssache bestehen dann, wenn die Rechtssache voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d.h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. Senatsbeschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, NVwZ 1999, S. 1354, 1356).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 54/07

    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Fahrradstraße; Innerortsstraße;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08
    Es gibt keine durchgreifenden Hinweise darauf, dass die von der Beklagten getroffenen Regelungen nicht einer genügenden Vorteilsabwägung entsprechen oder gar dem aus Art. 3 GG folgenden Gleichbehandlungsgebot widersprechen (vgl. Senatsurt. v. 23.07.2008 - 2 LB 54/07 -).
  • BVerwG, 04.02.2000 - 11 B 39.99

    Erschließungsbeitrag; Verteilungsmaßstab; Artzuschlag für gewerbliche Nutzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08
    Diese zum Erschließungsbeitragsrecht durchgehend vertretene Auffassung (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 18 Rn. 7, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 04.02.2000 - 11 B 39/99 -, Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 110) ist auf das schleswig-holsteinische Ausbaubeitragsrecht zu übertragen (vgl. Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 647f).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 135/92

    Anschlußbeitrag; Bauliche Nutzung; Grundstück; Satzungsermessen; Wohneinheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08
    Es ist auch in der Rechtsprechung des Senats in Anwendung des § 8 KAG zum Anschlussbeitragsrecht anerkannt, dass in Gebieten nach § 34 BauGB bei bebauten Grundstücken - anders als bei unbebauten oder überplanten Grundstücken - die tatsächliche Nutzung Grundlage für die Beitragsbemessung sein kann (Senatsurt. v. 21.12.1993 - 2 L 135/92 -, Die Gemeinde 1994, 90 = SchlHA 1994, 94 = KStZ 1994, 236).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2017 - 9 LC 180/15

    Beitragspflicht; Beitragstatbestand; Entstehen; Gebrauchswert; Grundstück;

    Deshalb ist in diesem Fall aus Gründen der Praktikabilität ein Abweichen von diesem Grundsatz zulässig, ohne dass sich daraus ein Verstoß gegen die Grundsätze der gleichmäßigen und vorteilsgerechten Heranziehung sowie der Beitragsgerechtigkeit nach Art. 3 Abs. 1 GG ergibt (so zum Straßenausbaubeitragsrecht: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6.11.2008 - 2 LA 27/08 - 2. Leitsatz und Rn. 18 in juris, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.1.1994 - 6 A 11948/92 -, 1. Leitsatz und Rn. 23 f.; Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, Kommentar, Stand: Februar 2016, § 6 Rn. 132 f.; Driehaus, a.a.O., § 36 Rn. 4, und zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteile vom 3.6.1971, a.a.O., 2. Leitsatz und Rn. 15 in juris, und vom 16.2.1973 - IV C 52.71 -, BVerwGE 42, 17, 18 f.; Driehaus, a.a.O., § 18 Rn. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17

    Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand

    Er setzt sich aber weder konkret mit der Begründung des Verwaltungsgerichts auseinander, noch mit der von diesem dabei in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats zur Gültigkeit der bauordnungsrechtlichen Definition eines Vollgeschosses auch ohne ausdrückliche Bezugnahme in einer Ausbaubeitragssatzung (Senatsbeschluss vom 6. November 2008 - 2 LA 27/08 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09

    Eine durch den Ausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt als Annahme einer

    Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Urt. v. 27.01.2009 2 LB 53/08 - Senatsbeschl. v. 06.11.2008 2 LA 27/08 - Senatsurt. v. 27.10.1997 2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, 98 = DVBl. 1998, 719 = NordÖR 1998, 88 = SchlHA 1998, 141; Beschl. v. 29.10.2007 2 MB 20/07 und vom 20.08.2003 2 MB 80/03 - Habermann, a.a.O., Rn. 132).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 4 M 131/17

    Beitragspflicht bei Wechsel des Trägers einer leitungsgebundenen Einrichtung

    Insbesondere offen bleiben kann, ob die von der Antragstellerin angeführte Beitragssatzung der Gemeinde (Z.) vom 6. Juli 2009 schon deshalb unwirksam ist, weil darin keine ausdrückliche Definition des Begriffes "Vollgeschoss" enthalten ist (so OVG Thüringen, Urt. v. 12. Januar 2016 - 4 KO 850/09 -, zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1025a, 1492, 2167; a.M. Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1912; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 6. November 2008 - 2 LA 27/08 -, zit. nach JURIS zum Ausbaubeitragsrecht, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der abgerechneten öffentlichen Einrichtung von diesen Grundstücken aus unterscheidet sich nicht von derjenigen durch die Allgemeinheit im Rahmen des Gemeingebrauchs, sodass es an einem Sondervorteil bzw. einer qualifizierten Inanspruchnahmemöglichkeit fehlt (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsurteile vom 28. Oktober 1997 - 2 L 281/95 -, juris Rn. 29 f., und vom 9. Februar 2017 - 2 LB 22/16 -, juris Rn. 51; Senatsbeschluss vom 6. November 2008 - 2 LA 27/08 -, juris Rn. 6; Thiem/Böttcher, KAG, § 8a Rn. 21 ).
  • VG Lüneburg, 20.05.2009 - 3 B 93/08

    Außenbereich; Gemeindeverbindungsweg; Innenbereich; Innerortsstraße; Straße;

    Maßgebend für die natürliche Betrachtungsweise sind vor allem Straßenlänge, Straßenbreite, Straßenführung, Straßenausstattung und die äußere Gestaltung der Straße (Nds. OVG, Beschl. v. 12.03.2004 - 9 ME 45/04 -, NVwZ-RR 2004, 605; vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 29.10.2008 - 4 L 262/07 - OVG SH, Entsch. vom 6.11.2008 - 2 LA 27/08 -).
  • VG Schleswig, 22.09.2017 - 9 A 206/14

    Heranziehung zu Ausbaubeiträgen

    Auch die Rechtsprechung nimmt sogar in den Fällen, in denen in Ausbaubeitragssatzungen keine Definition für ein Vollgeschoss enthalten ist, an, dass die baurechtliche Definition zugrunde zu legen ist, so dass es einer ausdrücklichen Bezugnahme in der Satzung nicht bedürfe (vgl. OVG Schleswig, B. v. 06.11.2008 - 2 LA 27/08 -, SchlHA 2009, 164 = Die Gemeinde 2010, 140 und Habermann, aaO, § 8 Rdnr- 256).
  • VG Gera, 16.06.2022 - 3 K 189/21

    Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in Thüringen für Ausbaumaßnahmen, die

    Allerdings kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob allein auf die tatsächlich vorhandene Bebauung abgestellt werden darf (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. November 2008 - 2 LA 27/08 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 5 D 5/06 - juris Rn. 126 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2008 - 6 A 11081/08 - juris Rn. 22; ebenso im Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1971 - IV C 28.70 - juris Rn. 15).
  • VG Cottbus, 31.01.2013 - 6 K 868/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Mangels einer anderslautenden Definition in der Beitragssatzung ist der Begriff "oberirdisch" insoweit ebenso wie im Bauordnungsrecht zu verstehen (wie hier OVG Schleswig- Holstein, Beschluss vom 6. November 2008 - 2 LA 27/08 -, veröff. in juris, Rn. 14; VerfGH Bayern, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - Vf. 24 - VI - 00 -, BayVBl. 2001, 173; VG Würzburg, Urteil vom 19. September 1979 - W 1215 II 78 -, BayVBl. 1980, 92).
  • VG Cottbus, 25.02.2021 - 6 K 1996/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Denn da das Kanalanschlussbeitragsrecht zum Begriff des Geschosses keine eigene Bestimmung enthält, ist es jedenfalls dann, wenn - wie hier - keine satzungsrechtliche Bestimmung getroffen wird, grundsätzlich ohne weiteres möglich und zulässig, auf die Begriffe des Baurechts zurückzugreifen, insbesondere auf die Vorschriften der Brandenburgischen Bauordnung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. November 2008 - 2 LA 27/08 -, juris Rn. 14; VG Cottbus, Urteil vom 31. Januar 2013 - 6 K 868/12 -, juris Rn. 22).
  • VG Schleswig, 26.01.2016 - 9 B 20/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vorauszahlungsbescheide für Straßenausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 27.08.2015 - 9 A 220/14

    Ausbaubeiträge

  • VG Meiningen, 16.12.2010 - 8 K 364/10

    Abwasserbeseitigungsbeitrag- Berechnung der Dachgeschossfläche

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 2 S 2223/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6328
VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 2 S 2223/08 (https://dejure.org/2008,6328)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2008 - 2 S 2223/08 (https://dejure.org/2008,6328)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2008 - 2 S 2223/08 (https://dejure.org/2008,6328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag für Lärmschutzwand

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der von einer Lärmschutzwand erschlossenen Grundstücke; Ermittlung der Erschließungsbeiträge bei der Errichtung einer Lärmschutzwand; Anwendbarkeit der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) auf das Erschließungsbeitragsrecht

  • Judicialis

    BauGB § 131 Abs. 1; ; KAG § 33 Satz 1 Nr. 7; ; KAG § 38; ; 16. BImSchV § 3

  • rechtsportal.de

    Erschließungsbeitrag: Lärmschutzanlage; Verteilungsregelung; Lärmpegelminderung; 3 db(A)-Kriterium; Aufrundung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 451 (Ls.)
  • DÖV 2009, 418
  • DÖV 2009, 418 NVwZ-RR 2009, 451 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 2 S 2223/08
    Das steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u. a. Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 20.93 - BVerwGE 99, 18; Urt. v. 19.8.1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99) und des Senats, wonach der durch Lärmschutzanlagen vermittelte erschließungsbeitragsrechtlich relevante Sondervorteil in dem durch eine solche Anlage bewirkten Schutz besteht, nämlich in der Verminderung von Lärm, der die Ausnutzbarkeit der betroffenen Grundstücke negativ beeinflusst.

    Grundlage dafür ist, dass geringere Veränderungen der Geräuschsituation nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik vom menschlichen Ohr nicht oder kaum wahrgenommen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.2008 - 3 C 18.07 - NJW 2008, 2867; Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 33.83 - BVerwGE 77, 285; Urt. v. 19.8.1988 - 8 C 51.87 - aaO).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 2 S 2223/08
    Grundlage dafür ist, dass geringere Veränderungen der Geräuschsituation nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik vom menschlichen Ohr nicht oder kaum wahrgenommen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.2008 - 3 C 18.07 - NJW 2008, 2867; Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 33.83 - BVerwGE 77, 285; Urt. v. 19.8.1988 - 8 C 51.87 - aaO).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 2 S 2223/08
    Grundlage dafür ist, dass geringere Veränderungen der Geräuschsituation nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik vom menschlichen Ohr nicht oder kaum wahrgenommen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.2008 - 3 C 18.07 - NJW 2008, 2867; Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 33.83 - BVerwGE 77, 285; Urt. v. 19.8.1988 - 8 C 51.87 - aaO).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 20.93

    Schutz vor Straßenlärm

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 2 S 2223/08
    Das steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u. a. Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 20.93 - BVerwGE 99, 18; Urt. v. 19.8.1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99) und des Senats, wonach der durch Lärmschutzanlagen vermittelte erschließungsbeitragsrechtlich relevante Sondervorteil in dem durch eine solche Anlage bewirkten Schutz besteht, nämlich in der Verminderung von Lärm, der die Ausnutzbarkeit der betroffenen Grundstücke negativ beeinflusst.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 18.94

    Lärmschutzanlage - Erschlossensein - Verteilung des umlagefähigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 2 S 2223/08
    Der Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit verlangt deshalb, dass bei der Aufwandsverteilung für eine Lärmschutzanlage erheblich unterschiedlichen Schallpegelminderungen angemessen Rechnung zu tragen ist (BVerwG, Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 18.94 - NVwZ 1996, 403).
  • VG Minden, 27.09.2013 - 5 K 1163/11

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Errichtung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23.06.1995 - 8 C 18.94 -, juris, Rdnr. 16 ff., VG Cottbus, Urteil vom 05.10.2010 - 7 K 239/07 -, juris, Rdnr. 21 sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 S 2223/08 -, juris, Rdnr. 7 ff.
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